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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 04.09.2025

Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden - Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Mit der Steuerermäßigung des § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Zu den Anwendungsfragen hat das Bundesministerium der Finanzen ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht. Es beantwortet den Bearbeitenden in den Finanzämtern und den Bürgern eine Vielzahl rechtlicher Fragen zur Anwendung und Geltendmachung des § 35c EStG.

So u. a. zu folgenden Aspekten:

  • Begünstigtes Objekt
  • Anspruchsberechtigte Person
  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Alter des Objekts
  • Beschränkung der Steuerermäßigung durch die tarifliche Einkommensteuer
  • Minderung des (Gesamt-)Höchstbetrages bei überhöhter Steuerermäßigung
  • Objektförderung
  • Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
  • Miteigentum an einem begünstigten Objekt
  • Miteigentum bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)
  • Auszug eines Ehegatten
  • Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
  • Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Förderfähige Aufwendungen
  • Ausschluss der Förderung und Verhältnis zu anderen Tatbeständen
  • Nachweis der energetischen Maßnahme
  • Rechnung und Zahlung
  • Antragstellung und Verfahren

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.