Mit der Steuerermäßigung des § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Zu den Anwendungsfragen hat das Bundesministerium der Finanzen ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht. Es beantwortet den Bearbeitenden in den Finanzämtern und den Bürgern eine Vielzahl rechtlicher Fragen zur Anwendung und Geltendmachung des § 35c EStG.
So u. a. zu folgenden Aspekten:
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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10713 Berlin
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