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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 03.06.2025

Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab dem 01.07.2025

Gemäß § 850c ZPO gelten bei der Pfändung von Arbeitseinkommen (netto) Freigrenzen. Diese werden sich zum 01.07.2025 erhöhen.

Der monatliche unpfändbare Betrag beträgt dann nach

  • § 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO: 1.555,00 Euro (bisher 1.491,75 Euro),
  • § 850c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: 585,23 Euro (bisher 561,43 Euro),
  • § 850c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ZPO: 326,04 Euro (bisher 312,78 Euro),
  • § 850c Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 ZPO: 4.766,99 Euro (bisher 4.573,10 Euro).

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt zu entnehmen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.