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Steuern / Lohnsteuer 
Donnerstag, 17.07.2025

Lohnsteuerbescheinigung verloren: Was ist zu tun?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein entscheidendes Dokument für Ihre jährliche Steuererklärung. Es listet alle relevanten Informationen über Ihre Einkünfte und die abgezogene Lohnsteuer auf. Was aber, wenn Sie diese Bescheinigung verlieren? Keine Panik! In diesem Beitrag erfahren Sie, was zu tun ist, um eine Ersatzbescheinigung zu erhalten und Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen.

Ihr erster Ansprechpartner sollte immer Ihr Arbeitgeber sein. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen und können Ihnen auf Anfrage eine Kopie zur Verfügung stellen. Setzen Sie sich am besten telefonisch oder per E-Mail mit Ihrer Personalabteilung in Verbindung. Geben Sie dabei Ihre Personalnummer und den Zeitraum an, für den Sie die Bescheinigung benötigen.

Sollte der Verlust der Lohnsteuerbescheinigung dazu führen, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, können Sie eine Fristverlängerung durch Ihren Steuerberater beantragen. Erklären Sie die Situation und bitten Sie um eine angemessene Verlängerung, um die fehlende Bescheinigung zu beschaffen.

Um zukünftig den Verlust wichtiger Dokumente wie der Lohnsteuerbescheinigung zu vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Digitale Kopien: Scannen Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung und speichern Sie die Kopie an einem sicheren Ort.
  • Sichere Ablage: Bewahren Sie wichtige Dokumente in einem verschlossenen und gut organisierten Ordner auf.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle wichtigen Dokumente vollständig und an ihrem Platz sind.

Der Verlust der Lohnsteuerbescheinigung ist ärgerlich, aber nicht unlösbar. Mit den oben genannten Schritten können Sie zügig eine Ersatzbescheinigung erhalten und Ihre Steuererklärung dennoch rechtzeitig einreichen. Bewahren Sie zukünftige Dokumente sicher auf, um ähnliche Probleme zu vermeiden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.